Die Tierärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der alle Tierärzte Hamburgs Kraft Gesetzes Mitglieder sind. Ausführendes Organ ist die Kammerversammlung aller Tierärzte, die aus ihrer Mitte den Vorstand (sechs Mitglieder) sowie verschiedene Ausschüsse wählt. Z.B. organisiert der Notdienstausschuß den Notdienst der Hamburger Praxen, der an 365 Tagen –24 Stunden